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Von der Idee zur Umsetzung – wie Kommunalpolitik in Mödling funktioniert

 

Am Anfang steht die Idee. Sei es beispielsweise die Idee für eine kulturelle Veranstaltung oder für neue Spielgeräte in einen Spielplatz. Dann wird dieses (Subventions-)Ansuchen, oder das Problem an die zuständige Abteilung der Stadtverwaltung oder direkt an eine Politikerin oder einen Politiker herangetragen.

Im nächsten Schritt kann die Idee von der zuständigen Stadträtin oder dem zuständigen Stadtrat auf die Tagesordnung eines Ausschusses gesetzt werden. Derzeit gibt es in Mödling elf Ausschüsse mit je eigenem Themenkreis, dem je eine Stadträtin oder ein Stadtrat vorsteht. Zusätzlich gibt es den Prüfungsausschuss, der von einer GemeinderätIn geleitet wird, der aber kein Sachgebiet zu bearbeiten hat, sondern sämtliche Abläufe in der Stadt untersuchen kann. Jeder Ausschuss hat neben der/dem Vorsitzenden zehn weitere Mitglieder aus der Mitte des Gemeinderates, die über die Anträge auf der Tagesordnung diskutieren und abstimmen.

Wenn im Ausschuss eine Mehrheit für die Idee stimmt, kommt sie in der Regel auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung. Der Bürgermeister als (nicht stimmberechtigter) Vorsitzender des Stadtrates kann allerdings auch im Ausschuss abgelehnte und weitere Themen auf die Tagesordnung setzen. Alle Stadträtinnen und Stadträte diskutieren die Anträge in der Stadtratssitzung erneut und stimmen darüber ab.

Kleinere Vorhaben sind damit endgültig beschlossen. Größere Vorhaben und grundsätzliche Entscheidungen (Budget, Dienststellenplan, Verträge u. Ä.) kommen auf die Tagesordnung der Gemeinderatsitzung. Die Sitzung des Gemeinderates ist – anders als die Ausschüsse oder der Stadtrat - öffentlich. Sie wird vom Bürgermeister geleitet. Alle Gemeinderätinnen, Gemeinderäte, Stadträtinnen und Stadträte sowie der Bürgermeister sind in der Sitzung des Gemeinderates stimmberechtigt. Zusammen sind das derzeit 41 Mandatare. Über die meisten Tagesordnungspunkte herrscht Einigkeit, weil sie schon im Ausschuss beraten wurden. Sie werden hier ohne weitere Diskussion einstimmig angenommen.

Bei strittigen Punkten kommt es zu Mehrheitsentscheidungen. Mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates muss zustimmen, damit ein Beschluss gefasst wird.  Für bestimmte Beschlüsse ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, in der Sitzung des Gemeinderates Dringlichkeitsanträge einzubringen. Das sind Anträge, die nicht in den Ausschüssen und im Stadtrat zur Diskussion und Abstimmung standen, sondern auf Grund von besonderen Umständen erst zur Sitzung eingebracht werden. Dringlichkeitsanträge können von Amts wegen oder auch von Gemeinderäten gestellt werden. An sich muss zu Beginn der Sitzung den Anträgen die Dringlichkeit per Abstimmung zuerkannt werden (die Anträge werden damit in die Tagesordnung aufgenommen). In Mödling wird traditionell jedem Dringlichkeitsantrag die Dringlichkeit zuerkannt. Die nicht-amtlichen Dringlichkeitsanträge sind vorwiegend ein Instrument der Opposition.

Wenn ein Antrag im Gemeinderat eine Mehrheit findet kümmert sich die zuständige Stadträtin oder der zuständige Stadtrat gemeinsam mit den Beamten der jeweiligen Abteilung um die Umsetzung. Dann bekommen in unseren Beispielen  die Kulturschaffenden eine Subvention der Gemeinde oder ein Spielgerät wird errichtet.

Die Tagesordnungen und Protokolle des öffentlichen Teils der Gemeinderatsitzung sind (seit 2010) auf www.moedling.at und in einer von den GRÜNEN kommentierten Form (seit 1998) auf www.moedling.gruene.at zu finden. Persönliche Information zu einem Sachverhalt kann in den Sprechstunden der Stadträtinnen und Stadträte und des Bürgermeisters eingeholt werden.

 

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