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Presseaussendung der GRÜNEN Mödling

17.03.2003 Mödlinger Energiekonzept: Im Gemeinderat am 14.3.2003 wurden 2 Detailbeschlüsse gefasst, der Gesamtbeschluss aber zurückgestellt

Das Mödlinger Energiekonzept ( Presseinformation vom 20.02.2003) wurde über einen Zeitraum von 1 1/2 Jahren erarbeitet. Eine Projektgruppe zu der Vertreter aller Gemeinderatsfraktionen sowie die betroffenen Stadträte und Gemeindebeamten, aber auch Vertreter der Energieversorgungsunternehmen eingeladen waren, begleitete diese Arbeit und wurde laufend über die Zwischenergebnisse informiert. Das Endergebnis liegt seit Dezember 2002 vor, wurde in einer Projektgruppensitzung präsentiert und im Umweltausschuss zur Diskussion gestellt.

 

Mein Antrag auf grundsätzlichen Beschluss dieses Energiekonzepts wurde von den Ausschussmitgliedern einstimmig unterstützt. In der Stadtratsitzung am 26. Februar wurde dieser Antrag von mir ausführlich referiert und ebenfalls einstimmig angenommen. Umso überraschender war es für mich, dass in der Gemeinderatssitzung am 14. März seitens der ÖVP plötzlich zusätzlicher Diskussionsbedarf geltend gemacht wurde und die SPÖ sich mehr Bürgerbeteiligung wünschte. Ein von ÖVP-Seite gestellter Rückstellungsantrag, der auch von der SPÖ unterstützt wurde, verhinderte schließlich einen Beschluss des Energiekonzepts. Die Behauptung eines zusätzlichen Diskussionsbedarfs überrascht umso mehr, als ÖVP und SPÖ bisher relativ wenig Interesse an der Sache gezeigt und an den Projektgruppensitzungen nur spärlich teilgenommen haben.

 

Diese Vorgangsweise der Rathauskoalition gegen Anträge des GRÜNEN Umwelt- und Energiestadtrats hat bereits Tradition.


Zur Erinnerung:

  • Antrag zur Deklaration "Atomstromfreies Österreich" im Gemeinderat am 16.6.2000: Rückstellungsbeschluss auf Antrag der SPÖ
  • Antrag auf Beantragung einer Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend die Erweiterung des Steinbruchs Gaaden im Gemeinderat am 10.11.2000: Rückstellungsbeschluss auf Antrag der SPÖ
  • Antrag auf Planung der Mödlingbachrestrukturierung im Gemeinderat am 28.9.2001: Rückstellungsbeschluss auf Antrag der SPÖ (Die Planung wurde schließlich in zwei Teilen am 2.3.2002 bzw. am 4.12.2002 beschlossen)
  • Antrag auf Resolution "Nationalpark Wienerwald" im Gemeinderat am 28.9.2001: Rückstellungsbeschluss auf Antrag der ÖVP
  •  Antrag auf eine Richtlinie für ökologische Beschaffung von Strom im Stadtrat am 20.2.2002: Rückstellungsbeschluss auf Antrag der ÖVP (Im Gemeinderat am 2.3.2002 wurde ein abgeschwächter Antrag einstimmig beschlossen, jedoch im weiteren nicht umgesetzt)
  • Antrag auf Durchführung eines "Individuellen Klimaschutzprogramms für private Haushalte" im Stadtrat am 26.2.2003: Rückstellungsbeschluss auf Antrag der ÖVP (Dieser Antrag wurde mit geringfügigen Textänderungen im Gemeinderat am 14.3.2003 angenommen.)
  • Antrag über einen Grundsatzbeschluss zum Energiekonzept im Gemeinderat am 14.3.2003: Rückstellungsbeschluss auf Antrag der ÖVP.

In fast allen Fällen waren diese Anträge vorher im Umweltausschuss einstimmig oder mit großer Mehrheit angenommen worden.

Ein Rückstellungsantrag muss nach der Geschäftsordnung sofort abgestimmt werden und verhindert damit jegliche inhaltliche Diskussion über das betreffende Thema. Eine Rückstellung ermöglicht es der Rathauskoalition, die Tätigkeit des GRÜNEN Umweltstadtrats zu behindern, ohne in der Sache selbst Farbe bekennen zu müssen.

 

Erfreulich ist, dass trotzdem zwei Detailbereiche des Energiekonzepts am 14.3.2003 vom Gemeinderat genehmigt wurden: Im Rahmen der Aktion "Individuelles Klimaschutzprogramm für private Haushalte" wird in Zusammenarbeit mit der "Umweltberatung" kostenlos die Auswertung eines Fragebogens und die Erstellung eines individuell angepassten Maßnahmenkatalogs für Energiesparen und Reduktion der CO2-Emissionen angeboten. Das Programm soll Mitte 2003 starten. Bei Erfüllung des individuellen Maßnahmenkataloges erhalten die betreffenden Bürger eine Auszeichnung durch die Stadtgemeinde.

 

Die Gemeindezuschüsse für Alternativenergieanlagen werden ab Jahresmitte auf Biomasseheizungen ausgeweitet. Gefördert wird der Ersatz von kohle-, öl- oder gasbeheizten Heizanlagen durch Hackschnitzel- oder Pelletsheizungen mit automatischer Brennstoffzufuhr, wenn die zu ersetzende Anlage älter als 10 Jahre ist. Der Zuschuss beträgt 25% der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 1.450,- Euro. Wenn die Anlage mehrere Wohnungen versorgt, erhöht sich der Maximalbetrag für den Zuschuss für jede weitere Wohnung um 350,00 maximal jedoch auf 4.600,00 Euro. Für alle Alternativenergiezuschüsse ist in Hinkunft Bedingung, dass die Förderungswerber an der Aktion "Individuelle Klimaschutzprogramm für private Haushalte" teilnehmen.

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